Inhalte der Ultraleicht Pilotenausbildung (3-Achs)
Die Ausbildung gliedert sich in einen theorietischen und einen praktischen Teil. Im theoretischen Teil werden dem angehenden UL Piloten die Themen Luftrecht, Technik, Navigation, Meteorologie, Flugfunk (deshalb BZF II nicht zwingend erforderlich), Verhalten in besonderen Fällen und menschliches Leistungsvermögen gelehrt. Des Weiteren muss ein pyrotechnischer Lehrgang erfolgreich abgeschlossen werden, da die Ultraleicht Flugzeuge mit einem Gesamtrettungssystem ausgestattet sind, welches im Notfall mit Hilfe einer Rakete einen Fallschirm aus dem Flugzeug in die Luft zieht. Technisches und physikalisches Grundverständnis mitzubringen ist sicherlich von Vorteil, jedoch keine Pflicht.
Mit der Praxis geht es in der Regel sofort, zeitgleich oder sogar schon früher als mit der Theorieausbildung los. Schnupperkurse können z.B. auf eine Ausbildung angerechnet werden. In der Ausbildung selbst gilt es mindestens 30 Flugstunden, davon 5 Stunden im Alleinflug, zu absolvieren. In diesen Stunden müssen mindestens 40 Starts und Landungen, davon 5 Starts und Landungen Solo auf zwei verscheidenen Flugplätzen, mit Ausnahme des Flugplatzes auf dem ausgebildet wird, durchgeführt werden. Am Ende der Ausbildung werdet Ihr jedoch deutlich über 100 Landungen gemacht haben. Darüber hinaus ist die selbständige Vorbereitung und Durchführung von 5 Überlandstreckenflügen von mehr als 50km Flugstrecke im Alleinflug durchzuführen. Weiter müsst Ihr mindestens 3 Außenlandeübungen mit Fluglehrer üben.
Prüfung
Die theoretische Prüfung besteht aus Multiple-Choice Fragen (4 Antwortmöglichkeiten pro Frage). In jedem Fach werden 40 Fragen gestellt, welche man innerhalb von 3:30h zu beantworten bzw. zu lösen hat. Darüber hinaus gibt es eine Navigationsaufgabe, in welcher Ihr den praktischen Umgang mit dem Navigationsbesteck und den Karten nachweisen müsst. Für das direkte bestehen der theoretischen Prüfung muss in jedem Fach mindestens 85% richtig angekreuzt werden, ansonsten geht es in eine mündliche Nachprüfung in welcher der Prüfer die Fragen etwas anders formuliert. Solltet Ihr bereits eines der o.g. Flugfunkzeugnisse (BZF I/II) haben, so entfällt das Fach Flugfunk in der Prüfung. Das Fach Pyrotechnik wird vorab von unserem Ausbildungsleiter geprüft.
Die praktische Prüfung besteht zum einen aus einem kleinen Teil Theorie und aus der fliegerischen Praxis selbst. Der theoretische Teil beruht lediglich auf die Flugplanung und -besprechung des in der Prüfung zu absolvierenden 50km Streckenflug. Alle Teile des Streckenflug müssen hierbei sicher beherrscht werden. Des Weiteren müssen 3 Ziellandungen wahlweise mit abgestelltem oder sich im Leerlauf befindenden Motor durchgeführt werden. Die praktische Prüfung muss übrigens innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der Theorieprüfung absolviert werden.
Was darf ich als Ultraleicht Pilot?
Die SPL (Sportpilotenlizenz) berechtigt zum Führen von Luftsportgeräten, welche ein maximales Startgewicht (MTOW) von 472,5kg haben dürfen. Aufgrund des maximalen Startgewicht von 472,5kg MTOW sind die Ultraleichtflugzeuge für maximal 2 Personen zugelassen. Um einen Passagier mitnehmen zu dürfen, wird zusätzlich zur erworbenen Pilotenlizenz eine sogenannte Passagierflugberechtigung gefordert.
In Verbindung mit dem Funksprechzeugnis BZF I (erlaubt Funken auf englisch) sind sogar europaweite Flüge möglich. Mit dem deutschen Funksprechzeugnis BZF II (erlaubt Funken auf deutsch) darf man sich in nahezu jedem Luftraum der Bundesrepublik Deutschland unterhalb von etwa 10.000 ft bewegen. Da eine Art abgespecktes Funkzeugnis in der Ultraleichtausbildung integriert ist, sind o.g. Funkzeugnisse zwar keine Pflicht, aber durchaus empfehlenswert.
Scheinerhaltung
- Nachweis von 12 Flugstunden in den letzten 24 Monaten
- Eine Übungsstunde mit Fluglehrer in den letzten 24 Monaten
Hinzu kommen die ärztlichen Untersuchungen, welche je nach Alter alle fünf, zwei oder sogar jedes Jahr anstehen. Die Lizenz ist nämlich nur gültig, wenn die Flugtauglichkeit der Klasse 2 nachgewiesen werden kann.
Kosten
Die Kosten für die Ausblidung zur SPL- Lizenz im unserem Verein sind zwischen 2.500 und 3.500 Euro anzusiedeln. Hinzu kommen natürlich die Mitgliedsbeiträge, Nebenkosten wie Fliegerarzt und Prüfungsgebühren. Da unsere Fluglehrer alle ehrenamtlich tätig sind müssen diese nicht wie in einer Komerziellen Flugschule zusätzlich bezahlt werden.
Die SPL- Ausbildung kann sich über die gesamte Saison hinziehen, sprich 1 Jahr oder sogar noch länger dauern.